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Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins ICARUS e.V

Anpassung auf der Gründungsversammlung im Jahr 2022 beschlossenen Beitragsordnung

Entsprechend §4 der Satzung des ICARUS e.V

§1 Mitgliedsbeitrag

  • Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Als Beitragsjahr gilt das Kalenderjahr
  • Der Jahresbeitrag eines Fördermitglieds beträgt
  • Ärzte 220€
  • Pflegekräfte und Notfallsanitäter 150€
  • Studenten 80€
  • Der Jahresmitgliedsbeitrag für ein Fördermitglied, welches eine juristische Person ist beträgt der Jahresbeitrag mindestens 1600 EUR
  • Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit
  • Mitglieder können zu Förderzwecken einen höheren Mitgliedsbeitrag entrichten
  • Ordentliche Mitglieder können einen Jahresmitgliedsbeitrag entrichten.

§ 2 Reduzierte Beiträge

  • In besonderen Fällen (z.B. bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit) kann auf schriftlichen Antrag des Mitglieds ein reduzierter Jahresmitgliedsbeitrag gewährt werden.
  • Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizufügen.
  • Über die Höhe des zu zahlenden Beitrags entscheidet der Vorstand oder die Geschäftsführung des ICARUS e.v
  • Der reduzierte Mitgliedsbeitrag ist bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres befristet und muss im Folgejahr vom Mitglied neu beantragt werden.

 § 3 Abschlägige Berechnung des Mitgliedsbeitrags

  • Abschlagsentscheidungen sind Einzelfallentscheidungen
  • Über die Gewährung von einmaligen Abschlägen des Mitgliedsbeitrags entscheidet der Vorstand oder die Geschäftsführung des ICARUS e.V
  • Voraussetzung für die Gewährung von Abschlägen im laufenden Kalenderjahr, ist die Fortführung der Mitgliedschaft im ICARUS e.V bis zum 31 Dezember des auf die Kündigung folgenden Jahres.
  • Erklärt das Mitglied jedoch vor dem 31 Dezember des Folgejahres seinen Austritt, ist die Fortführung der Mitgliedschaft im ICARUS e.V bis zum 31 Dezember des auf die Kündigung folgenden Jahres.
  • Erklärt das Mitglied jedoch vor dem 31 Dezember des Folgejahres seinen Austritt ist der gewährte Abschlag rückwirkend hinfällig und der gesamte Mitgliedsbeitrag unverzüglich an den ICARUS e.V zu zahlen.

§4 Zahlungsmodalitäten

   Die Zahlung des Beitrags erfolgt unbar auf das Konto Sparkasse Köln Bonn

   DE 64370501981936881489  BIC: COLSDE3XXX

  • Mitglieder sind verpflichtet, der Geschäftsstelle Änderungen der Bankverbindung und/oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
  • Etwaige Fremd- und/ oder Mahngebühren, die durch falsche oder nicht mehr gültige Konto- oder Adressangaben anfallen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zur Zahlung fällig

§5 Fälligkeit des Beitrags

  • Der Jahresbeitrag ist bei bestehender Mitgliedschaft am 1 Januar des jeweiligen Jahres fällig
  • Bei neuen Mitgliedern, die laufe des Jahres beitreten, wird der Mitgliedsbeitrag mit dem Zeitpunkt der Bestätigung des Beitritts fällig

§6 Rückerstattung bei Kündigung der Mitgliedschaft

Bei Kündigung der Mitgliedschaft endet diese jeweils zum 31 Dezember des laufenden Kalenderjahres. Die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge bleibt davon unberührt. Es gelten §5 (2)und (8) der Satzung

§7 Änderung der Beitragsordung

     Änderung der Beitragsordung bedürfen der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.